Engagement als französischer Sprachlehrer bei den Offizieren des Garde-Grenadier-Regiments
3.2.1796 Aufenthaltsgenehmigung in Marburg durch Extr. Geh. Rats Protokoll; kein Gesuch um Besoldung
18.4.1796 Forum bei der Universität wird ihm angewiesen
30.5.1796 Verpflichtung durch Handschlag als Sprachmeister auf Beschluss des Senats
1796 bis 1799 laut Vorlesungsverzeichnis in Marburg tätig
31.5.1799 Verfügung durch Extr. Geh. Rats Protokoll, die Regierung solle Baudry zum Verlassen Marburgs binnen 48 Stunden anhalten, da er sich unmöglich gemacht habe.